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Diesel nur mit Filter – Jetzt wieder 330 Euro Barzuschuss vom Staat

Die staatliche Förderung der Rußfilter-Nachrüstung für Diesel-Pkw, Wohnmobile und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen wird zum 1. Januar 2012 wieder aufgenommen. Der Bund wird hierfür 30 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Diese reichen für mehr als 90.000 Nachrüstungen. Darauf verständigte sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Im Rahmen des Förderprogramms wird die Nachrüstung mit einem Partikelfilter im Jahr 2012 mit 330 Euro direkt bezuschusst. Die Gutschrift der Fördergelder wird wieder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA / www.bafa.de) abgewickelt. Eine rückwirkende Förderung für 2011 ist leider nicht möglich.

Die Abwicklung des Barzuschusses erfolgt in drei Schritten:

  • Der Autobesitzer lässt sein Fahrzeug im Zeitraum vom 01. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 in einer Werkstatt nachrüsten. Sie bescheinigt ihm den Einbau des Filters.
  • Mit diesem Nachweis geht es zur Zulassungsbehörde. Dort lässt der Pkw-Halter die entsprechende Partikelminderungsstufe nach Vorlage einer Abnahmebescheinigung für den nachträglich eingebauten Diesel-Partikelfilter in die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen. Nach der Änderung kann die neue Plakette ausgehändigt werden (rot wird zu gelb, gelb wird zu grün).
  • Für die Antragstellung steht ab dem 1. Februar 2012 auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA / www.bafa.de) eine Antragsmaske zur Verfügung. Dort können die erforderlichen Informationen eingetragen werden. Die Daten übermittelt der Antragsteller (Fahrzeughalter) elektronisch an das BAFA. Anschließend druckt er das Antragsformular aus, unterschreibt es und sendet es zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) per Post an das BAFA.

Der Antrag ist vollständig, wenn alle Formularfelder ausgefüllt und dem ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformular die benötigten Anlagen beigefügt sind. Die Auszahlung der 330 € erfolgt kurzfristig per Banküberweisung auf das Konto des Fahrzeughalters.

 


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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.